
Corona-Informationen
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Alle Aufenthalte finden unter dem Prinzip der drei Gs statt:
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GETESTET
GENESEN
GEIMPFT
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Der Zutritt kann zudem nur gewährt werden, wenn Sie frei von Krankheitssymptomen sind, die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten, Insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen. Bleiben Sie in diesem Fall bitte unbedingt zuhause.
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Das Tragen einer FFP2- bzw. medizinischen Maske ist im ganzen Haus für alle Personen verpflichtend (auch für vollständig geimpfte etc.). Es gilt das Abstandsgebot.
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Bitte beachten Sie, dass Gäste, die diese Vorgaben nicht erfüllen,
nicht von uns beherbergt/bewirtet werden dürfen!
Anreise/Check-in:
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Um den Check-in-Vorgang möglichst kontaktarm zu gestalten, teilen Sie uns bitte - sofern noch nicht geschehen oder bereits bei uns hinterlegt - vorab Ihre vollständigen Kontaktdaten mit (Adresse sowie Namen und Geburtsdaten aller Mitreisenden).
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Checken Sie bei der Anreise bitte zunächst ohne Gepäck ein und halten Sie für jede Person (einschließlich Kinder ab 6 Jahre) einen der folgenden Nachweise bereit:
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Impfnachweis (vollständig geimpft, üblicherweise 2. Impfung plus 14 Tage)
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Genesenennachweis (Infektion liegt mind. 28 Tage, höchstens jedoch 6 Monate zurück)
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tagesaktueller negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) eines Testzentrums oder einer anderen zum Testen berechtigten Institution (ggf. Arbeitgeber, Schule, ...).
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Selbsttests, die von Gästen im privaten Umfeld durchgeführt wurden, berechtigen nicht zum Zugang.
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In Langenargen sowie den Nachbargemeinden gibt es Testzentren. Termine können online gebucht werden:
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TESTZENTRUM LANGENARGEN/KRESSBRONN
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Die Termine werden üblicherweise sieben bis zehn Tage im Voraus freigeschaltet. Im Juli kann man also noch keine Termine für den September buchen!
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Während Ihres Aufenthalts:
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Gültigkeitsdauer Corona-Test:
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In der Coronaverordnung ist festgelegt, dass Hotelgäste im Rahmen eines längeren Aufenthalts zunächst bei Anreise und nachfolgend alle 3 Tage einen negativen Test vorlegen müssen, um das innerbetriebliche Angebot nutzen zu können. Für die Wahrnehmung externer Angebote (Ausflugsziele, externe Restaurant-betriebe, Einzelhandel) wird ggf. zusätzlich ein tagesaktueller Test benötigt. Die Testauflagen gelten nicht für Gäste mit einem Genesenen- bzw. vollständigen Impfnachweis.
Kontaktnachverfolgung:
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Wie bereits im letzten Jahr praktiziert, müssen die Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten zur möglichen Infektions-Nachverfolgung erfasst werden.
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