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Corona-Informationen

Alle Aufenthalte finden unter dem Prinzip der drei Gs statt:

GETESTET

GENESEN

GEIMPFT

Der Zutritt kann zudem nur gewährt werden, wenn Sie frei von Krankheitssymptomen sind, die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten, Insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen. Bleiben Sie in diesem Fall bitte unbedingt zuhause.

Das Tragen einer FFP2- bzw. medizinischen Maske ist im ganzen Haus für alle Personen verpflichtend (auch für vollständig geimpfte etc.). Es gilt das Abstandsgebot.

Bitte beachten Sie, dass Gäste, die diese Vorgaben nicht erfüllen,
nicht von uns beherbergt/bewirtet werden dürfen!


Anreise/Check-in:

Um den Check-in-Vorgang möglichst kontaktarm zu gestalten, teilen Sie uns bitte - sofern noch nicht geschehen oder bereits bei uns hinterlegt - vorab Ihre vollständigen Kontaktdaten mit (Adresse sowie Namen und Geburtsdaten aller Mitreisenden). 

Checken Sie bei der Anreise bitte zunächst ohne Gepäck ein und halten Sie für jede Person (einschließlich Kinder ab 6 Jahre) einen der folgenden Nachweise bereit:

  • Impfnachweis (vollständig geimpft, üblicherweise 2. Impfung plus 14 Tage)

  • Genesenennachweis (Infektion liegt mind. 28 Tage, höchstens jedoch 6 Monate zurück)

  • tagesaktueller negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) eines Testzentrums oder einer anderen zum Testen berechtigten Institution (ggf. Arbeitgeber, Schule, ...).

Selbsttests, die von Gästen im privaten Umfeld durchgeführt wurden, berechtigen nicht zum Zugang.

In Langenargen sowie den Nachbargemeinden gibt es Testzentren. Termine können online gebucht werden:

TESTZENTRUM LANGENARGEN/KRESSBRONN

TESTZENTRUM ERISKIRCH

Die Termine werden üblicherweise sieben bis zehn Tage im Voraus freigeschaltet. Im Juli kann man also noch keine Termine für den September buchen!

Während Ihres Aufenthalts:

 
Gültigkeitsdauer Corona-Test:

In der Coronaverordnung ist festgelegt, dass Hotelgäste im Rahmen eines längeren Aufenthalts zunächst bei Anreise und nachfolgend alle 3 Tage einen negativen Test vorlegen müssen, um das innerbetriebliche Angebot nutzen zu können. Für die Wahrnehmung externer Angebote (Ausflugsziele, externe Restaurant-betriebe, Einzelhandel) wird ggf. zusätzlich ein tagesaktueller Test benötigt. Die Testauflagen gelten nicht für Gäste mit einem Genesenen- bzw. vollständigen Impfnachweis.

 

 

Kontaktnachverfolgung:

Wie bereits im letzten Jahr praktiziert, müssen die Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten zur möglichen Infektions-Nachverfolgung erfasst werden.

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